Studierende

Duales Studium BA Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (m/w/d)

  • Duales Studium BA Beratung für Bildung (m/w/d)
  • Meschede-Soest

Webseite Agentur für Arbeit Meschede-Soest

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringt als größter Dienstleister am deutschen Arbeitsmarkt kompetent und kundenorientiert umfassende Dienstleistungen. Unsere Kunden sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen.

Nur mit unseren motivierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können wir unserem Auftrag gerecht werden. Sie sind unser wichtigstes Kapital.

Der Studiengang Beratung in Bildung, Beschäftigung und Beruf befähigt Sie für die Aufgaben der beruflichen Beratung und Orientierung sowie für das Aufgabenfeld des beschäftigungsorientierten Fallmanagement.

Das Duale Studium:
Ihr Studium dauert drei Jahre und ist gegliedert in:
  • fünf Studientrimester, jeweils mit einer Dauer von vier Monaten, die Sie an der Hochschule in Mannheim absolvieren werden und
  • vier dazwischen liegende Praktika, die ebenfalls jeweils vier Monate umfassen und in der örtlichen Agentur für Arbeit, einem Jobcenter oder auch in einer Auslandsstation oder einem Betrieb (Praktikum C) stattfinden. Durch diesen vergleichsweise überdurchschnittlich hohen Praxisanteil schaffen Sie frühzeitig den direkten Berufseinstieg und knüpfen Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen vor Ort.

Sie beginnen am 01.09. eines Jahres mit dem ersten Studientrimester in Mannheim. Danach folgt alle vier Monate ein Wechsel zwischen der Hochschule und dem Praktikumsort.

Ihr Studium ist klar strukturiert und der unmittelbare Praxistransfer der Lerninhalte ist sichergestellt.

Ihre Ausbildungsvergütung und weitere finanzielle Leistungen:
Als monatliche Vergütung erhalten Sie im Tarifgebiet West 1.620 €, und zwar in den Praxisphasen genauso wie in den Studientrimestern.

Zur Ausbildungsvergütung kommen noch Pauschalen für Unterkunftskosten, Reisekosten und Trennungsgeld hinzu (Beispiel bei Hauptwohnsitz in NRW, Studienort Mannheim: Übernachtungspauschale 290 €, Reisekosten- und Trennungsgeldpauschale 160 €)
Quelle: Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Nachwuchskräfte der Bundesagentur für Arbeit (TV Nachwuchskräfte)

Und nach dem Studium?
  • Bundesweite Ansatzmöglichkeiten in vielfältigen Tätigkeitsbereichen stehen Ihnen offen.
  • Erweitern Sie Ihre Qualifikationen durch interne Weiterbildungen oder im Rahmen von Masterstudiengängen!
  • Nutzen Sie Ihre Aufstiegsmöglichkeiten und nehmen Sie Führungsverantwortung wahr!

Aufgaben und Tätigkeiten
Worum geht es?
Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen übernehmen die Beratung, Vermittlung und umfassende Begleitung von Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderem Betreuungsbedarf. Dieser kann auf einer Behinderung, Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnden Sprachkenntnissen oder Schulden beruhen.
Außerdem beraten Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen Jugendliche und deren Eltern, wenn es um die Wahl des Berufs geht. Sie informieren über Aufgaben und Anforderungen und klären, welche Beschäftigungsaussichten voraussichtlich mit einer bestimmten Berufswahl verbunden sind.

Sie führen auch Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen oder Schulen durch, wo sie beispielsweise unterschiedliche Berufsfelder vorstellen, Selbstinformationsmöglichkeiten darlegen und Fragen beantworten.
In den Agenturen für Arbeit auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches III (SGB III) sowie in Jobcentern nach dem SGB II sind Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen in der Vermittlung und Beratung von Arbeitnehmerkunden tätig. Zu den Arbeitnehmerkunden zählen u.a. Menschen mit Behinderung oder in schwierigen Lebenssituationen aus dem SGB-III- und SGB-II-Bereich.
Oberstes Ziel der Berater/innen und Fallmanager/innen ist dabei, diese Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu vermitteln sie neben Ausbildungsstellen in erster Linie Arbeitsplätze. Hierbei ist die Zusammenarbeit und Kommunikation mit anderen Trägern der sozialen Sicherung, Verbänden und Arbeitgebern Bestandteil der täglichen Arbeit.
Beschäftigungsorientierte Berater/innen und Fallmanager/innen helfen ihren Kunden bei schwierigen Entscheidungen, wenn es beispielsweise um die berufliche Neuorientierung geht. Damit leisten sie aktiv Hilfe zur Selbsthilfe. Sie motivieren und unterstützen die ratsuchenden Menschen nicht nur, sondern ergreifen auch selbst Maßnahmen, die der Ein- bzw. Wiedereingliederung in die Arbeitswelt förderlich sind. Bei ihrer Arbeit haben Berater/innen und Fallmanager/innen auch stets die rechtlichen Grundlagen im Auge und wenden das Recht täglich an. Sie treffen Entscheidungen zu Leistungen der Arbeitsförderung und Eingliederung nach dem SGB III und SGB II.
Auf Fachkraftebene arbeiten sie z.B. als Fallmanager/in in einem Jobcenter oder als Berater/in U25 mit Schwerpunkt Berufsorientierung in einer Agentur für Arbeit.