Duales Studium BA Beratung für Bildung, Beruf und Beschäftigung (m/w/d)

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) erbringt als größ­ter Dienst­leis­ter am deut­schen Arbeits­markt kom­pe­tent und kun­den­ori­en­tiert umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen. Unse­re Kun­den sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und Institutionen. 
Nur mit unse­ren moti­vier­ten und enga­gier­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern kön­nen wir unse­rem Auf­trag gerecht wer­den. Sie sind unser wich­tigs­tes Kapital.

Der Stu­di­en­gang Bera­tung in Bil­dung, Beschäf­ti­gung und Beruf befä­higt Sie für die Auf­ga­ben der beruf­li­chen Bera­tung und Ori­en­tie­rung sowie für das Auf­ga­ben­feld des beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­ten Fallmanagement.

Das Dua­le Studium:
Ihr Stu­di­um dau­ert drei Jah­re und ist geglie­dert in:
  • fünf Stu­di­en­tri­mes­ter, jeweils mit einer Dau­er von vier Mona­ten, die Sie an der Hoch­schu­le in Mann­heim absol­vie­ren wer­den und
  • vier dazwi­schen lie­gen­de Prak­ti­ka, die eben­falls jeweils vier Mona­te umfas­sen und in der ört­li­chen Agen­tur für Arbeit, einem Job­cen­ter oder auch in einer Aus­lands­sta­ti­on oder einem Betrieb (Prak­ti­kum C) statt­fin­den. Durch die­sen ver­gleichs­wei­se über­durch­schnitt­lich hohen Pra­xis­an­teil schaf­fen Sie früh­zei­tig den direk­ten Berufs­ein­stieg und knüp­fen Kon­tak­te zu Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vor Ort.

Sie begin­nen am 01.09. eines Jah­res mit dem ers­ten Stu­di­en­tri­mes­ter in Mann­heim. Danach folgt alle vier Mona­te ein Wech­sel zwi­schen der Hoch­schu­le und dem Praktikumsort.

Ihr Stu­di­um ist klar struk­tu­riert und der unmit­tel­ba­re Pra­xis­trans­fer der Lern­in­hal­te ist sichergestellt.

Ihre Aus­bil­dungs­ver­gü­tung und wei­te­re finan­zi­el­le Leistungen:
Als monat­li­che Ver­gü­tung erhal­ten Sie im Tarif­ge­biet West 1.620 €, und zwar in den Pra­xis­pha­sen genau­so wie in den Studientrimestern.

Zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung kom­men noch Pau­scha­len für Unter­kunfts­kos­ten, Rei­se­kos­ten und Tren­nungs­geld hin­zu (Bei­spiel bei Haupt­wohn­sitz in NRW, Stu­di­en­ort Mann­heim: Über­nach­tungs­pau­scha­le 290 €, Rei­se­kos­ten- und Tren­nungs­geld­pau­scha­le 160 €)
Quel­le: Tarif­ver­trag zur Rege­lung der Rechts­ver­hält­nis­se der Nach­wuchs­kräf­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit (TV Nachwuchskräfte)

Und nach dem Studium?
  • Bun­des­wei­te Ansatz­mög­lich­kei­ten in viel­fäl­ti­gen Tätig­keits­be­rei­chen ste­hen Ihnen offen.
  • Erwei­tern Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen durch inter­ne Wei­ter­bil­dun­gen oder im Rah­men von Masterstudiengängen!
  • Nut­zen Sie Ihre Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten und neh­men Sie Füh­rungs­ver­ant­wor­tung wahr!

Auf­ga­ben und Tätigkeiten
Wor­um geht es?
Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Berater/innen und Fallmanager/innen über­neh­men die Bera­tung, Ver­mitt­lung und umfas­sen­de Beglei­tung von Jugend­li­chen und Erwach­se­nen mit beson­de­rem Betreu­ungs­be­darf. Die­ser kann auf einer Behin­de­rung, Lang­zeit­ar­beits­lo­sig­keit, man­geln­den Sprach­kennt­nis­sen oder Schul­den beruhen.
Außer­dem bera­ten Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Berater/innen und Fallmanager/innen Jugend­li­che und deren Eltern, wenn es um die Wahl des Berufs geht. Sie infor­mie­ren über Auf­ga­ben und Anfor­de­run­gen und klä­ren, wel­che Beschäf­ti­gungs­aus­sich­ten vor­aus­sicht­lich mit einer bestimm­ten Berufs­wahl ver­bun­den sind.

Sie füh­ren auch Ver­an­stal­tun­gen in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen oder Schu­len durch, wo sie bei­spiels­wei­se unter­schied­li­che Berufs­fel­der vor­stel­len, Selbst­in­for­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten dar­le­gen und Fra­gen beantworten.
In den Agen­tu­ren für Arbeit auf der Grund­la­ge des Sozi­al­ge­setz­bu­ches III (SGB III) sowie in Job­cen­tern nach dem SGB II sind Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Berater/innen und Fallmanager/innen in der Ver­mitt­lung und Bera­tung von Arbeit­neh­mer­kun­den tätig. Zu den Arbeit­neh­mer­kun­den zäh­len u.a. Men­schen mit Behin­de­rung oder in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen aus dem SGB-III- und SGB-II-Bereich.
Obers­tes Ziel der Berater/innen und Fallmanager/innen ist dabei, die­se Men­schen wie­der in den Arbeits­markt zu inte­grie­ren. Dazu ver­mit­teln sie neben Aus­bil­dungs­stel­len in ers­ter Linie Arbeits­plät­ze. Hier­bei ist die Zusam­men­ar­beit und Kom­mu­ni­ka­ti­on mit ande­ren Trä­gern der sozia­len Siche­rung, Ver­bän­den und Arbeit­ge­bern Bestand­teil der täg­li­chen Arbeit.
Beschäf­ti­gungs­ori­en­tier­te Berater/innen und Fallmanager/innen hel­fen ihren Kun­den bei schwie­ri­gen Ent­schei­dun­gen, wenn es bei­spiels­wei­se um die beruf­li­che Neu­ori­en­tie­rung geht. Damit leis­ten sie aktiv Hil­fe zur Selbst­hil­fe. Sie moti­vie­ren und unter­stüt­zen die rat­su­chen­den Men­schen nicht nur, son­dern ergrei­fen auch selbst Maß­nah­men, die der Ein- bzw. Wie­der­ein­glie­de­rung in die Arbeits­welt för­der­lich sind. Bei ihrer Arbeit haben Berater/innen und Fallmanager/innen auch stets die recht­li­chen Grund­la­gen im Auge und wen­den das Recht täg­lich an. Sie tref­fen Ent­schei­dun­gen zu Leis­tun­gen der Arbeits­för­de­rung und Ein­glie­de­rung nach dem SGB III und SGB II.
Auf Fach­kraf­tebe­ne arbei­ten sie z.B. als Fallmanager/in in einem Job­cen­ter oder als Berater/in U25 mit Schwer­punkt Berufs­ori­en­tie­rung in einer Agen­tur für Arbeit.