Duales Studium BA Arbeitsmarktmanagement (m/w/d)

Die Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA) erbringt als größ­ter Dienst­leis­ter am deut­schen Arbeits­markt kom­pe­tent und kun­den­ori­en­tiert umfas­sen­de Dienst­leis­tun­gen. Unse­re Kun­den sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und Institutionen.
Nur mit unse­ren moti­vier­ten und enga­gier­ten Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern kön­nen wir unse­rem Auf­trag gerecht wer­den. Sie sind unser wich­tigs­tes Kapital.

Der Stu­di­en­gang Arbeits­markt­ma­nage­ment qua­li­fi­ziert Sie für die Auf­ga­ben der Ver­mitt­lung und Inte­gra­ti­on, der Leis­tungs­ge­wäh­rung und der Res­sour­cen­steue­rung in den Agen­tu­ren für Arbeit und den Jobcentern.

Das Dua­le Studium:
Ihr Stu­di­um dau­ert drei Jah­re und ist geglie­dert in:
  • fünf Stu­di­en­tri­mes­ter, jeweils mit einer Dau­er von vier Mona­ten, die Sie an der Hoch­schu­le in Mann­heim absol­vie­ren wer­den und
  • vier dazwi­schen lie­gen­de Prak­ti­ka, die eben­falls jeweils vier Mona­te umfas­sen und in der ört­li­chen Agen­tur für Arbeit, einem Job­cen­ter oder auch in einer Aus­lands­sta­ti­on oder einem Betrieb (Prak­ti­kum C) statt­fin­den. Durch die­sen ver­gleichs­wei­se über­durch­schnitt­lich hohen Pra­xis­an­teil schaf­fen Sie früh­zei­tig den direk­ten Berufs­ein­stieg und knüp­fen Kon­tak­te zu Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vor Ort.

Sie begin­nen am 01.09. eines Jah­res mit dem ers­ten Stu­di­en­tri­mes­ter in Mann­heim. Danach folgt alle vier Mona­te ein Wech­sel zwi­schen der Hoch­schu­le und dem Praktikumsort.

Ihr Stu­di­um ist klar struk­tu­riert und der unmit­tel­ba­re Pra­xis­trans­fer der Lern­in­hal­te ist sichergestellt.

Ihre Aus­bil­dungs­ver­gü­tung und wei­te­re finan­zi­el­le Leistungen:
Als monat­li­che Ver­gü­tung erhal­ten Sie im Tarif­ge­biet West 1.620 €, und zwar in den Pra­xis­pha­sen genau­so wie in den Studientrimestern.

Zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung kom­men noch Pau­scha­len für Unter­kunfts­kos­ten, Rei­se­kos­ten und Tren­nungs­geld hin­zu (Bei­spiel bei Haupt­wohn­sitz in NRW, Stu­di­en­ort Mann­heim: Über­nach­tungs­pau­scha­le 290 €, Rei­se­kos­ten- und Tren­nungs­geld­pau­scha­le 160 €)
Quel­le: Tarif­ver­trag zur Rege­lung der Rechts­ver­hält­nis­se der Nach­wuchs­kräf­te der Bun­des­agen­tur für Arbeit (TV Nachwuchskräfte)

Und nach dem Studium?
  • Bun­des­wei­te Ansatz­mög­lich­kei­ten in viel­fäl­ti­gen Tätig­keits­be­rei­chen ste­hen Ihnen offen.
  • Erwei­tern Sie Ihre Qua­li­fi­ka­tio­nen durch inter­ne Wei­ter­bil­dun­gen oder im Rah­men von Masterstudiengängen!
  • Nut­zen Sie Ihre Auf­stiegs­mög­lich­kei­ten und neh­men Sie Füh­rungs­ver­ant­wor­tung wahr!

Auf­ga­ben und Tätigkeiten:
Wor­um geht es?
Arbeitsmarktmanager/innen über­neh­men je nach Schwer­punkt der Tätig­keit Auf­ga­ben der Ver­mitt­lung, Bera­tung und Inte­gra­ti­on von Arbeit­neh­mer­kun­den sowie die Bera­tung und Unter­stüt­zung von Arbeit­ge­ber­kun­den bei allen Fra­gen der Per­so­nal­be­schaf­fung. Sie bear­bei­ten Anträ­ge auf Leis­tun­gen zur Arbeits­för­de­rung für Arbeit­neh­mer und Arbeitgeber.
Haupt­säch­lich sind sie damit beschäf­tigt, Aus­bil­dungs- und Arbeit­su­chen­de zu bera­ten, zu ver­mit­teln und zu inte­grie­ren sowie Aus­künf­te zu recht­li­chen Bestim­mun­gen zu ertei­len. Zu ihren Kun­den gehö­ren erwach­se­ne und jugend­li­che Arbeit­su­chen­de. Die­se infor­mie­ren sie über die neu­es­ten Ent­wick­lun­gen in den jewei­li­gen Beru­fen und Bran­chen, über aktu­el­le Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes und über indi­vi­du­el­le Ver­mitt­lungs­aus­sich­ten. Gemein­sam mit ihren Arbeit­neh­mer­kun­den erstel­len die Arbeitsmarktmanager/innen ein Qua­li­fi­ka­ti­ons­pro­fil, für das sie dann pass­ge­naue Stel­len­an­ge­bo­te suchen. Dazu recher­chie­ren sie in Zei­tun­gen, Daten­ban­ken und Job­bör­sen. Sie neh­men aber auch direkt Kon­takt zu Fir­men auf, um freie Aus­bil­dungs- und Arbeits­stel­len zu erfra­gen und für ihre Arbeit­neh­mer­kun­den zu wer­ben. Auf Grund ihres Wis­sens sind Arbeitsmarktmanager/innen in der Lage, die Ver­mitt­lungs­chan­cen ihrer Kun­den zu beur­tei­len und die aktu­el­len Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes ein­zu­schät­zen. Außer­dem unter­stüt­zen sie ihre Kun­den beim Erstel­len von Bewer­bungs­un­ter­la­gen und der Vor­be­rei­tung auf das Vorstellungsgespräch.
Arbeitsmarktmanager/innen bera­ten auch Arbeit­ge­ber in allen Fra­gen rund um das The­ma Per­so­nal­be­schaf­fung. Für offe­ne Stel­len wäh­len sie Bewer­ber aus und schla­gen sie den Unter­neh­men vor.
Arbeitsmarktmanager/innen infor­mie­ren ihre Kun­den über das Leis­tungs­an­ge­bot und über För­der­mög­lich­kei­ten der Bun­des­agen­tur für Arbeit. Dazu gehö­ren z.B. Aus­bil­dungs­zu­schüs­se für Arbeit­ge­ber oder Zuschüs­se zur Ein­glie­de­rung för­de­rungs­be­dürf­ti­ger Arbeit­neh­mer, die Ent­gelt­si­che­rung für älte­re Arbeit­neh­mer oder finan­zi­el­le Hil­fen für Existenzgründer.
Sind Arbeitsmarktmanager/innen auf den Bereich Leis­tungs­ge­wäh­rung spe­zia­li­siert, ent­schei­den sie über Leis­tun­gen zur Arbeits­för­de­rung nach SGB III und SGB II (z.B. Arbeits­lo­sen­geld I und II). Dabei bera­ten sie auch Arbeit­ge­ber und regen alle nöti­gen und mög­li­chen Maß­nah­men zur Ein- und Wie­der­ein­glie­de­rung von Arbeit­su­chen­den in die Berufs­welt an. Dar­über hin­aus über­neh­men Arbeitsmarktmanager/innen auch Tätig­kei­ten rund um die Berei­che Con­trol­ling und Finan­zen, Unter­neh­mens­steue­rung und Qua­li­täts­ma­nage­ment oder Personalentwicklung.
Wei­te­re mög­li­che Betä­ti­gungs­fel­der erge­ben sich in der Arbeits­markt­be­ob­ach­tung und ‑bericht­erstat­tung sowie beim Erstel­len fach­li­cher Doku­men­ta­tio­nen und Stellungnahmen.
Auf Fach­kraf­tebe­ne arbei­ten sie z.B. als Arbeitsvermittler/in mit Bera­tungs­auf­ga­ben, Sachbearbeiter/in Arbeit­neh­mer­leis­tun­gen, Fach­kraft im Tele­fon­ser­vice oder Fach­kraft für Personalentwicklung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem Beruf im Video-For­mat fin­det ihr bei Beru­fe.TV